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   VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22   

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VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22 (https://dejure.org/2024,7813)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2024 - 10 K 1934/22 (https://dejure.org/2024,7813)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2024 - 10 K 1934/22 (https://dejure.org/2024,7813)
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  • VG Karlsruhe, 26.04.2022 - 10 K 1724/20

    Isolierter Auskunftsanspruch über die Anpassung des Rentensteigerungsbetrags

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Die Annahme einer Regelungsabsicht entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung der zur Entscheidung berufenen Kammer (VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 29).

    Der Gesetzgeber hat also offenbar die Notwendigkeit einer Kontrolle der Organe der Beklagten und den dabei entstehenden Informationsbedarf erkannt, diese Aufgabe jedoch den Aufsichtsbehörden zugewiesen, nicht aber Initiativen aus der Mitte der Mitglieder der Beklagten (vgl. entsprechend VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - Au 2 K 09.86 -, juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR -, juris, Rn. 23).

    Zur Offenlegung der zugrundeliegenden Erwägungen und Berechnungsgrundlagen ist eine Versorgungsanstalt nach der Rechtsprechung der Kammer hingegen allenfalls dann verpflichtet, wenn zwischen der Beitragslast und den aus der Pflichtmitgliedschaft erwachsenden Vorteilen ein grobes Missverhältnis besteht (VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49).

    Denn die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten obliegt nicht ihren Mitgliedern, sondern der ihren satzungsmäßig berufenen Organen und der Aufsichtsbehörde (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - Au 2 K 09.86 -, juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR -, juris, Rn. 23).

    bb) Der allgemeine Informationsanspruch des § 1 Abs. 2 LIFG ist auf die Beklagte als Selbstverwaltungsorganisation der Freien Berufe nicht anwendbar, § 1 Abs. 3 Nr. 3 LIFG (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 56).

    aaa) Er ergibt sich nicht aus der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG, weil es an einer allgemein zugänglichen Informationsquelle fehlt (BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - I C 52.75 -, juris, Rn. 23; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 58).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung und der in ihrem sachlich-gegenständlichen Aufgabenbereich nicht beschränkten gemeindlichen Selbstverwaltung ist das Demokratiegebot jedoch offen für andere, insbesondere vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abweichende Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98 -, juris, Rn. 143).

    Mit der Übertragung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Formen der Selbstverwaltung darf der Gesetzgeber auch das Ziel verfolgen, einen sachgerechten Interessenausgleich zu erleichtern, und so dazu beitragen, dass die von ihm beschlossenen Zwecke und Ziele effektiver erreicht werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98 -, juris, Rn. 144).

    Das erfordert, dass die Aufgaben und Handlungsbefugnisse der Organe in einem von der Volksvertretung beschlossenen Gesetz ausreichend vorherbestimmt sind und ihre Wahrnehmung der Aufsicht personell demokratisch legitimierter Amtswalter unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98 -, juris, Rn. 148).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Uneingeschränkte personelle Legitimation besitzt ein Amtsträger dann, wenn er verfassungsgemäß sein Amt im Wege einer Wahl durch das Volk oder das Parlament oder dadurch erhalten hat, dass er durch einen seinerseits personell legitimierten, unter Verantwortung gegenüber dem Parlament handelnden Amtsträger oder mit dessen Zustimmung bestellt worden ist (sog. Legitimationskette, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris, Rn. 137).

    Das Handeln der Amtsträger selbst muss zudem eine ausreichende sachlich-inhaltliche Legitimation erfahren; dies setzt voraus, dass die Amtsträger im Auftrag und nach Weisung der Regierung - ohne Bindung an die Willensentschließung einer außerhalb parlamentarischer Verantwortung stehenden Stelle - handeln können und die Regierung damit in die Lage versetzen, die Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris, Rn. 136).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Im Interesse einer möglichst umfassenden Transparenz in Umweltangelegenheiten ist zwar grundsätzlich ein weites Begriffsverständnis der Umweltinformation zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2008 - 4 C 13.07 -, juris, Rn. 11 ff.).

    Dabei ist anerkannt, dass auch die Finanzierung umweltrelevanter Maßnahmen und die Finanzkraft des Vorhabenträgers derartige Informationen darstellen (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2008 - 4 C 13.07 -, juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Bloß mittelbare Auswirkungen auf die Umwelt sind daher ausreichend (BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 -, juris, Rn. 28).

    So ist anerkannt, dass auch staatliche Förderungsprogramme für umweltschützende Maßnahmen erfasst sind (BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 -, juris, Rn. 26 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2022 - 10 S 3607/21

    Pflicht einer Gemeinde zur Erteilung von Informationen über Lage und Größe von in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Bei Sitzungsprotokollen und Beschlusstexten, in denen sich eine informationspflichtige Stelle nach § 23 Abs. 1 UVwG bei der Anlage von Vermögen mit dem Zweck der Gewinnerzielung zusätzlich auf Ziele des Umweltschutzes verpflichtet (hier: Selbstverpflichtung einer berufsständischen Versorgungsanstalt auf Klimaneutralität bis 2045 und die UN Principles for Responsible Investment bei der Anlage des von der Anstalt verwalteten Geldes), handelt es sich nicht um Umweltinformationen i. S. d. § 23 Abs. 3 UVwG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2022 - 10 S 3607/21 - , juris, Rn. 31).

    Ein Umweltbezug muss ihr aber, wenn er ihr nicht bereits unmittelbar innewohnt, zumindest durch eine Maßnahme oder Tätigkeit, auf die sie sich bezieht, vermittelt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2022 - 10 S 3607/21 -, juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Liegt der Schwerpunkt hingegen auf der Entscheidung über die Erteilung der Auskunft, liegt eine Regelung vor (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - I C 65.67 -, juris, Rn. 40; a. A. Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, Anh. § 42 Rn. 38).

    Denn dann übt die Behörde ein Entschließungsermessen aus, ob sie die begehrte Information erteilt oder nicht (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - I C 65.67 -, juris, Rn. 40).

  • VG Trier, 01.09.2010 - 5 K 244/10

    Beitragserhebung der Handwerkskammer Trier ist rechtens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Der Gesetzgeber hat also offenbar die Notwendigkeit einer Kontrolle der Organe der Beklagten und den dabei entstehenden Informationsbedarf erkannt, diese Aufgabe jedoch den Aufsichtsbehörden zugewiesen, nicht aber Initiativen aus der Mitte der Mitglieder der Beklagten (vgl. entsprechend VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - Au 2 K 09.86 -, juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR -, juris, Rn. 23).

    Denn die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten obliegt nicht ihren Mitgliedern, sondern der ihren satzungsmäßig berufenen Organen und der Aufsichtsbehörde (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - Au 2 K 09.86 -, juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR -, juris, Rn. 23).

  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.86

    Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Der Gesetzgeber hat also offenbar die Notwendigkeit einer Kontrolle der Organe der Beklagten und den dabei entstehenden Informationsbedarf erkannt, diese Aufgabe jedoch den Aufsichtsbehörden zugewiesen, nicht aber Initiativen aus der Mitte der Mitglieder der Beklagten (vgl. entsprechend VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - Au 2 K 09.86 -, juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR -, juris, Rn. 23).

    Denn die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten obliegt nicht ihren Mitgliedern, sondern der ihren satzungsmäßig berufenen Organen und der Aufsichtsbehörde (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 10 K 1724/20 -, juris, Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - Au 2 K 09.86 -, juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR -, juris, Rn. 23).

  • VG Schleswig, 11.10.2002 - 21 A 391/02
    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Dabei mag offenbleiben, ob diese sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 666 BGB ergeben, da die Beklagte gleichsam einen Auftrag ihrer Mitglieder zur Verwaltung der Versorgungsabgaben bis zu ihrer Auszahlung als Versorgungsleistungen erfüllt (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Oktober 2002 - 21 A 391/02 -, juris, Rn. 25), oder aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 14, 15 SGB I auf berufsständische Versorgungswerke (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2022 - 9 S 2011/20 -, juris, Rn. 106) oder, wie der Kläger vorschlägt, aus einer entsprechenden Anwendung des § 242 BGB.

    Die begehrte Auskunft muss daher Ansprüche des betreffenden Mitglieds zum Gegenstand haben, die grundsätzlich noch verwirklicht werden können (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Oktober 2002 - 21 A 391/02 -, juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

  • EuGH, 23.11.2016 - C-673/13

    Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 25.85

    Verpflichtungsklage - Leistungsanspruch - Anerkennung als Asylberechtigter -

  • BVerwG, 16.08.1989 - 5 B 87.89

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 16 K 11306/19

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht und Auskunftserteilung gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 9 S 1155/93

    Bemessung der Beiträge zur Versorgungsanstalt der Ärzte bei Neuanfang nach

  • VG Karlsruhe, 13.08.2020 - 13 K 4994/19

    Kommune muss Auskunft über an Wettbewerber erteilte Aufträge geben!

  • VG Freiburg, 17.05.2017 - 1 K 1802/16

    Rechtsnatur der Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20

    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den

  • VG Karlsruhe, 12.06.2019 - 9 K 4617/17

    Ablehnung eines Informationszugangs; Ermessen; wichtiger Grund

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